|
S C H U L O R D N U N G
Vorbemerkungen
Grundsätzlich maßgebend für alle Angelegenheiten ist das „Schulgesetz für das Land NRW“ (SchulG) .Hier sind u.a. die Rechte und Pflichten des Schülers und die grundlegenden Vorschriften zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen Schulveranstaltungen festgelegt.
Die vorliegende Schulordnung ist deshalb dem SchulG nachgeordnet und auf die besonderen Gegebenheiten unserer Schule zugeschnitten. Sie soll mithelfen, ein erfreuliches und möglichst reibungsloses Schulleben zu ermöglichen. Damit sie jeder kennt, soll sie in jeder Klasse aushängen und zu Beginn jeden Schuljahres besprochen werden.
Unterrichtszeit und Pausen
1. Die Unterrichtszeiten sind wie folgt festgelegt:
Montag 8.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 8.00 – 14.45 Uhr (Klasse 8 – 10: 8.00 – 13.30 Uhr)
Mittwoch 8.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 16.00 Uhr
Freitag 8.00 – 16.00 Uhr (Klasse 8 – 10: 8.00 – 13.30 Uhr)
Die Pausenzeiten lauten:
1. Pause: 9.30 – 10.00 Uhr
2. Pause: 11.30 – 12.00 Uhr
3. Pause: 14.00 – 14.30 Uhr
2. Die Frühaufsicht beginnt um 7.45 Uhr.
3. Die Unterrichtsstunden sollen pünktlich begonnen und geschlossen werden.
4. In den großen Pausen stehen der Pausenhof und bei schlechtem Wetter die Pausenhalle
für den Aufenthalt zur Verfügung.
5. In den großen Pausen sind nur die Außentoiletten geöffnet. Während der Unterrichtszeit
stehen nur die Innentoiletten zur Verfügung.
6. An den Tagen mit Nachmittagsunterricht gibt es eine halbstündige Mittagspause.
Für die Klassen 5 bis 7 ist diese Pause von 13.00 – 13.30 Uhr, und für die Klassen 8 bis 10 ist diese Pause
von 13.30 – 14.00 Uhr. In der Mittagspause geht ein Lehrer mit der ganzen Klasse zum Mittagessen.
Es besteht die Möglichkeit, eine Mahlzeit einzunehmen.
7. Das Verlassen des Schulhofes während der großen Pausen und der Mittagspause ist verboten.
Allgemeine Verhaltensregeln
1. Jeder soll sich so verhalten, dass Verletzungen und Beschädigungen möglichst vermieden werden.
Daraus ergibt sich, dass bestimmte Dinge nicht erlaubt sein können, z.B. das Mitbringen
gefährlicher Gegenstände oder das Schneeballwerfen im Winter.
2. Wenn dennoch etwas passiert, muss der Schaden der Schulleitung oder dem Hausmeister
gemeldet werden.
Bei mutwilligem oder grob fahrlässigem Verhalten müssen die rechtlichen Konsequenzen
getragen werden.
3. Rauchen ist grundsätzlich auf dem gesamten Schulgelände verboten.
4. Papierkörbe und Abfallbehälter stehen in genügender Zahl zur Verfügung, so dass es für
niemanden ein Problem ist, Arbeitsplatz, Schulräume und Schulgelände sauber zu halten.
5. Trotzdem ist es unvermeidlich, dass die Klassen einen Schulhofdienst durchführen.
6. In den Pausen sollten die Klassenräume möglichst verschlossen gehalten werden, um
Diebstählen vorzubeugen.
Im übrigen sollten Wertsachen möglichst nicht mit in die Schule gebracht werden, da bei
Verlust, Diebstahl oder Beschädigung keinerlei Haftung übernommen werden kann.
7. In allen Räumen, in denen am gleichen Tag kein Unterricht mehr stattfindet, werden nach
Beendigung des Unterrichts die Stühle hochgestellt.
8. Unterrichtsstörungen, wie Essen und Trinken sowie Kaugummikauen, o.ä. sind verboten.
Im Zweifelsfall entscheiden die jeweils unterrichtenden Lehrer-/innen.
9. Handys, MP3-Player usw. stören den Unterrichtsbetrieb, sie dürfen deshalb im Schulgebäude und auf dem
Schulgelände nicht benutzt werden. Sieht oder hört ein Lehrer ein Handy, MP3-Player usw. in der Schule oder
auf dem Schulhof, so wird dem Schüler das Gerät abgenommen. Es kann nur von den Erziehungsberechtigten
bei der Schulleitung abgeholt werden. (Bei Verlust haftet die Schule nicht!)
Ennepetal, den 17.06.2008 Hillebrand, Schulleiter
|